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4.4 Was ist eine Geschlossene Unterbringung?

Eine Geschlossene Unterbringung ist eine Einrichtung, in der durch bauliche Maßnahmen (zum Beispiel Zäune, verschlossene Türen, Gitter etc.) Menschen daran gehindert werden können, die Einrichtung zu verlassen. Geschlossene Einrichtungen gibt es in Kinder-und Jugendpsychiatrien (KJP) und in der Kinder- und Jugendhilfe.

Geschlossene Einrichtungen sind genehmigungspflichtig. Wenn du in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden sollst, muss ein Familiengericht nach 1631b BGB zustimmen.