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6.1 Eine Beschwerde einreichen

Du kannst gegen die Entscheidung des Familiengerichtes eine Beschwerde einreichen. Wenn du 15 Jahre oder älter bist, kannst du die Beschwerde selbst einreichen. Wenn du jünger bist, bitte deinen Verfahrensbeistand darum, eine Beschwerde einzureichen. Das Familiengericht hilft dir bei der Formulierung der Beschwerde. In der Beschwerde muss das Aktenzeichen genannt werden und du musst klarschreiben: „Ich reiche Beschwerde ein.“. Und du musst es unterschreiben. Gut wäre es, wenn du begründest, warum du die Entscheidung des Familiengerichts nicht für richtig hältst.