freiheitsentzug.info

6.3 Beschwerde in der Psychiatrie

Einige von uns waren in psychiatrischen Einrichtungen und sich zu beschweren ist nicht ganz einfach. Wenn dir etwas nicht passt, versuche dich an die Menschen zu wenden, die für dich verantwortlich sind. Du kannst dich zuerst an die Pfleger oder Schwestern wenden.

Falls sie deine Beschwerde nicht ernst nehmen, wende dich an den/die Stationsärtz*in. Sofern du damit auch nicht weiterkommst, kannst du dich bei dem/der Oberärtz*in beschweren. Innerhalb der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) ist dies die letzte Instanz. Solltest du bis dahin erfolgslos bleiben, sollest du versuchen mit jemandem von außerhalb, wie Verwandten oder Freunden zu sprechen, damit sie beim Familiengericht Beschwerde für dich einlegen können.