6.4 Eine Ombudstelle einschalten
Du hast das Recht dich an Ombudstellen in der Kinder- und Jugendhilfe zu wenden um dir helfen zu lassen. Eine Ombudsstelle ist eine Beschwerde- bzw. Schlichtungsstelle. Wenn du Fragen hast über deine Situation, unsicher bist über deine Rechte, nicht einverstanden bist damit, wie man mit dir umgeht, mit den Planungen deiner Betreuer*innen, des medizinischen Personals deine Zukunft betreffend und auch Weiteres, dann kannst du dich an eine Ombudsstelle wenden. Die dort arbeitenden Ombudspersonen helfen dir zu deinen Rechten zu kommen oder können dir noch einmal die rechtlichen Grundlagen gut erklären. Wird es nötig, werden sie dich auch auf dem möglichen zu gehenden Wegen begleiten. Die Ombudsstelle kann dir bei der Durchsetzung deiner Rechte helfen.
Wo in der Nähe eine Ombudsstelle ist, kannst Du hier nachlesen: ombudschaft-jugendhilfe.de/ombudsstellen/
Dir sollte der Zugang zu einer Ombudsstelle unbedingt gewährt werden. Dränge darauf, dass Du dort anrufen kannst.