freiheitsentzug.info

6.8 Die Betriebserlaubnisbehörde informieren

Wenn du in der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht bist, dann kannst du dich auch über die Einrichtung bei der Betriebserlaubnisbehörde beschweren.
Diese Behörde ist in der Regel beim Landesjugendamt vertreten.