7.1 Beispiele für Packlisten in GU
Du darfst natürlich immer Dinge mitbringen von zu Hause. In der Regel ist es so:
Zunächst sind alle persönlichen Gegenstände abzugeben und werden kontrolliert. Die Herausgabe zur eigenen Verfügung ist abhängig von der individuellen Gefahren-/Schutzbedarfseinschätzung des Klinikpersonals. Hier ist ein Beispiel für eine Packliste in einer geschlossenen Einrichtung:
- Krankenhauseinweisungsschein (bleibt beim Personal)
- Zeugnismappe (bleibt beim Personal)
- U-Hefte (bleibt beim Personal)
- Impfausweis (bleibt beim Personal)
- Krankenkassenkarte (bleibt beim Personal)
- Ausreichend Wechselsachen (Tagessachen u. Schlafsachen, witterungsgerecht = auch ggf. Mütze, Schal etc.)
- Sportzeug (innen und außen)
- Hallenschuhe
- Schulsachen
- Hausschuhe
- Handy & Ladekabel (in der Regel abzugeben, vor allem auch Ladekabel)
- Süßigkeiten
- Persönliche Fotos
- Eigene Bettwäsche (zum Wohlfühlen) —> Muss aber wöchentlich abgeholt und gewaschen werden!
- Kuscheldecke/ - Kissen
- Discman / Mp3 Player (inkl. Kopfhörer) – nicht jegliche Musik wird zugelassen
- Badesachen
- Notizbücher
- Malsachen
- Lieblingsbuch
- Hygieneartikel: Duschgel, Deo
- Großes Strandtuch
- Großer Schal (häufig nicht zulässig)
Realistisch lässt sich hier sagen, dass zunächst lediglich die persönlichen Kleidungsstücke mit im Zimmer aufbewahrt werden dürfen. Alles Weitere lässt sich nicht verallgemeinern.
Hier ist ein Beispiel für einen Verbotszettel für Gegenstände, die du vielleicht nicht in eine GU mitbringen kannst:
- eigene Medikamente (allenfalls, wenn nicht ärztlich verordnet, sind im Stationszimmer abzugeben)
- Wertgegenstände (z.B. Schmuck, Kreditkarte, Fotoapparat)
- Größere elektrische Geräte
- Computerspiele
- Gameboys oder ähnliche Spielekonsolen
- Videos und DVDs
- Haarfärbemittel
- Nagellack und – entferner
- Scharfe Gegenstände (z.B. Messer, Scheren, Rasierklingen, Rasierer)
- Spiegel
- Zeitschriften und Bücher mit radikalem Hintergrund
- Kriegsspielzeug und Waffen
- Zigaretten
- Streichhölzer, Feuerzeuge
- Glasflaschen
- Koffeinhaltige Getränke
- Alkoholhaltige Getränke
Beim Pflegepersonal abzugeben sind:
- Handy
- Süßwaren
- Lebensmittel
- Getränke