8.1 Muss ich Medikamente nehmen?
Grundsätzlich musst Du keine Medikamente nehmen. Ohne richterlichen Beschluss kann und darf dich auch niemand dazu zwingen. Allerdings kann es sein, dass du nach Ansicht der Ärzt*innen Medikamente nehmen sollst, weil es dir nicht gut geht.
Bedenke, dass manche Medikamente dir wirklichen helfen und dich deren Einnahme bei deiner weiteren Therapie unterstützen kann. Lass dich aber in jedem Fall unbedingt ausführlich über die Notwendigkeit, die Wirkung und die möglichen Nebenwirkungen aufklären. Bei der entsprechenden „geistigen und sittlichen Reife“ (in der Regel ab 14 Jahren) hast du ein Recht darauf!
Nach § 1631 b BGB dürfen vor allem Medikamente, die träge und müde machen („sedierende Medikamente“) nur dann gegen deinen Willen gegeben werden, wenn ein Familiengericht dem zustimmt. Das Familiengericht muss sich den einzelnen Fall genau anschauen und überprüfen.
Dabei musst du auch gefragt werden vom Gericht, außerdem muss es ein ärztliches Zeugnis von Fachärzt*innen geben, es muss ein Verfahrensbeistand benannt werden und es darf nur zeitlich befristet gelten.
Bei Gefahr im Verzug, also wenn es Dir gerade nicht gut geht und du geschützt werden musst, dann kann es sein, dass ein Medikament auch sofort ohne Genehmigung durch ein Familiengericht gegeben wird. Wenn Du Dich weigerst, kann dir auch ein Medikament zwangsweise gegeben werden. Aber es muss dann nachträglich (innerhalb von 48 Stunden) eine Genehmigung durch das Familiengericht eingeholt werden.
Ein Gutachten von außenstehenden Fachärzt*innen kann von dir beantragt werden und das Familiengericht kann dann entscheiden, welches Gutachten bedeutsamer oder aussagekräftiger ist.
Ab dem 17. Lebensjahr kann es sein, dass du wie ein Erwachsener nach § 1908 a BGB behandelt wirst. Dann könnte auch ein Betreuungsgericht zuständig sein. Das hat dann noch andere Folgen. Das wird aber die Ausnahme sein. Wenn das so ist, wende dich an eine Ombudsstelle.