8.4 Darf das Besuchsrecht aufgehoben werden?
Das Besuchsrecht kann eingeschränkt werden, um andere in den Einrichtungen nicht zu stören. Aber es darf von den Einrichtungen nicht komplett entzogen werden. Das Familiengericht kann, vor allem bei Verdacht, dass dir die Begegnung mit bestimmten Menschen nicht gut tut, den Besuch von einzelnen Personen untersagen. Dagegen kannst du Beschwerde einlegen.