8.7 Du kannst Widerspruch einlegen!
Du darfst nur freiheitsentziehend untergebracht oder behandelt werden, wenn ein Familiengericht das so beschlossen hat. Wenn Du mit der Entscheidung des Familiengerichts nicht einverstanden bist, kannst Du eine sogenannte Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Dann muss die Entscheidung überprüft werden. Wenn sich dabei herausstellt, dass im Verfahren beim Familiengericht etwas falsch gelaufen ist oder die Entscheidung hätte anders getroffen werden müssen, dann wird die Entscheidung zurückgenommen oder geändert. Es kann sogar sein, dass mit einer sogenannten „einstweiligen Anordnung“ sofort eine Entscheidung zurückgenommen wird. Das kann also auch ganz schnell gehen.
Wenn Du eine Beschwerde einlegen willst, dann kannst du dich an die Geschäftsstelle des Familiengerichts wenden, das die Entscheidung getroffen hat. Dort wird man dir helfen, die Beschwerde zu formulieren.