4.2 Wie lange dauern freiheits-entziehende Maßnahmen?
Die Dauer der freiheits-entziehenden Maßnahmen
wird vom Familien-Gericht festgelegt.
Das darf nur 6 Monate dauern.
Die Maßnahmen sollen noch länger dauern?
Dann ist eine neue Erlaubnis nötig.
Das Familien-Gericht entscheidet neu darüber.