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4.2 Wie lange dauern freiheits-entziehende Maßnahmen?
![](fileadmin/_processed_/8/b/csm_04_002_Kalender_872ae8e169.jpg)
Die Dauer der freiheits-entziehenden Maßnahmen
wird vom Familien-Gericht festgelegt.
Das darf nur 6 Monate dauern.
Die Maßnahmen sollen noch länger dauern?
Dann ist eine neue Erlaubnis nötig.
Das Familien-Gericht entscheidet neu darüber.