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4.4 Was ist eine geschlossene Unter-Bringung?

Das ist ein Haus.
Aus dem Haus
kannst du nicht mehr einfach raus.
Das Haus hat zum Beispiel Zäune
und verschlossene Türen oder Gitter.
 

Geschlossene Einrichtungen brauchen eine besondere Erlaubnis.
Und das Familien-Gericht muss über deinen Fall entscheiden.
Ohne Zustimmung vom Gericht musst du da nicht leben.

Du lebst in der geschlossenen Einrichtung.
Und hier können noch mehr
freiheits-entziehende Maßnahmen gemacht werden.
Dann muss das Familien-Gericht
alles zusätzlich erlauben.
Die Erlaubnis für die geschlossene Unter-Bringung reicht nicht aus.
Alle zusätzlichen Maßnahmen brauchen eine eigene Erlaubnis.