5. Bin ich hier überhaupt richtig?
Die Freiheit ist ein Grund-Recht.
Wenn dir jemand die Freiheit nimmt,
wird dein Grund-Recht verletzt.
Eigentlich darf dich niemand
n deinem Grund-Recht verletzen.
Das ist nur in Ausnahmen erlaubt.
Dafür müssen besondere Gründe vorliegen.
Also ist die Frage:
Bist du richtig in der geschlossenen Unter-Bringung?
Oder ist es richtig,
dir deine Freiheit zu nehmen?
Du sollst die Voraussetzungen dafür kennen.
Dann kennst du auch deine Rechte.
Du kannst dir dann besser selber helfen.
Oder du kannst dir Hilfe holen.
Darum erklären wir jetzt die Voraussetzungen.
Im Gesetz stehen die Gründe.
Da steht wörtlich:
„Eine Unter-Bringung des Kindes,
die mit Freiheits-entziehung verbunden ist,
bedarf der Genehmigung des Familien-Gerichts.
Die Unter-Bringung ist zulässig,
solange sie zum Wohl des Kindes,
insbesondere zur Abwendung einer erheblichen
Selbst- oder Fremd-Gefährdung, erforderlich ist
und der Gefahr nicht auf andere Weise,
auch nicht durch andere öffentliche Hilfen,
begegnet werden kann.
Ohne die Genehmigung ist die Unter-Bringung nur zulässig,
wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist;
die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.“
Das steht im Bürgerlichen Gesetz-Buch.
Das Gesetz ist schwer zu verstehen.
Wir erklären dir die Bedeutung.