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5.1 Für wen ist das Gesetz?

Das Gesetz ist für das Wohl des Kindes.
Mit Wohl ist gemeint:
Jedem Kind soll es gut gehen.

Unter einem Kind versteht man Menschen,
die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Es geht einem Kind zum Beispiel nicht gut:
- wenn sich niemand um das Kind kümmert;
- wenn das Kind Gewalt erlebt.
- wenn das Kind durch andere Menschen in Gefahr gebracht wird;
- wenn sich das Kind selber in Gefahr bringt.

Wichtig ist aber:
Die Gefahr muss wirklich da sein.
Oder die Gefahr muss mit sicherer Wahrscheinlichkeit drohen.
Aber es reicht nicht, wenn die Gefahr nur befürchtet wird.