freiheitsentzug.info

Das Gesetz sagt:
Das Recht auf Freiheit darf verletzt werden,
wenn es keine anderen Möglichkeiten mehr gibt.
Die anderen Möglichkeiten müssen das Wohl des Kindes sichern.
Sie müssen eine Gefahr von dir oder anderen abwenden.

Es ist also immer zu fragen:
Ist die geschlossene Unter-Bringung
die letzte Möglichkeit?
Ist die freiheits-entziehende Maßnahme
die letzte Möglichkeit?
Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Fordere immer andere Möglichkeiten.
Die anderen Möglichkeiten sollen gefunden werden.
Das müssen die Ämter unbedingt versuchen.
Du kannst auch selber Vorschläge machen.
Nur wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt,
dann ist der Entzug der Freiheit erlaubt.