5.4 Wann darf dir die Freiheit entzogen werden?
Freiheit ist ein Grund-Recht.
Eigentlich darf niemand gegen dein Grund-Recht verstoßen.
Das ist nur in Ausnahmen erlaubt.
Dafür müssen besondere Gründe vorliegen.
Ein Grund kann eine große Selbst-Gefährdung sein.
Selbst-Gefährdung bedeutet:
Du bringst dich selber in Gefahr.
Gefahr kann eine Schädigung deiner Gesundheit sein.
Oder es kann eine Verletzung deiner Gesundheit sein.
Und dein Tun kann bewusst zu der Gefahr führen.
Das machst du dann mit Absicht.
Oder dein Tun führt unbewusst zu der Gefahr.
Dann kannst du die Gefahr nicht im Voraus sehen.
Der Schaden kann an deinem Körper sein.
Aber der Schaden kann auch an deiner Seele sein.
Hier einige Beispiele:
- eine Ess-Störung
Du isst ganz viel oder ganz wenig.
Das kann eine Gefahr für deinen Körper sein.
- Gedanken über einen Selbst-Mord
Du hast schon vorher einmal einen Selbst-Mord versucht.
Jetzt denkst du wieder darüber nach.
Oder du versuchst zum 1. Mal einen Selbst-Mord.
- Selbst-Sabotage
Das ist ein schwieriges Wort.
Sabotage bedeutet: absichtliche Störung.
Du stehst dir immer selbst im Weg.
Du achtest nicht auf deine Ziele.
- Verhalten mit einem hohen Risiko
Du bringst dich mit deinem eigenen Verhalten selbst in Gefahr.
Zum Beispiel mit Drogen, Alkohol oder gefährlichen Aktionen.
Der Grund kann auch eine große Fremd-Gefährdung sein.
Dann bringst du andere Menschen in Gefahr.
Oder du verletzt andere Menschen.
Hier gibt es Hilfe
Du bringst dich in Gefahr?
Du bringst andere Menschen in Gefahr?
Oder ein Freund oder eine Freundin macht das?
Dann kannst du dir kostenlos Hilfe holen.
Du musst nicht deinen Namen sagen.
Und die Hilfe kannst du
über das Telefon bekommen.
Oder im Internet.
Hier kannst du Hilfe bekommen:
Hier kannst du Hilfe bekommen:
Nummer gegen Kummer | Telefon:
Montag bis Samstag |
Telefon-Seelsorge | Telefon:
Internet: |
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hilfreiche Liste von | Internet: |
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