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5.5 Ärztliches Zeugnis

Gutachten und persönliche Untersuchung und Befragung

Eine weitere Voraussetzung ist ein Gutachten.
Das Gutachten muss von einem Sachverständigen gemacht werden.
Das ist eine Frau oder ein Mann,
die gut ausgebildet sind.
Sie müssen viel über Menschen und über ihr Verhalten wissen.
Und sie müssen Ahnung von dem Leben in Heimen haben.

Für freiheits-entziehende Maßnahmen braucht es auch ein ärztliches Zeugnis.

Ohne das Zeugnis geht es nicht.

Ein Arzt oder eine Ärztin
müssen dich selber anschauen.
Es darf nicht einfach nur
in deine Akte geschaut werden.
Dann ist das Zeugnis ungültig.
Ein Arzt in Ausbildung darf das Zeugnis nicht machen.
 

Für das Gutachten muss nicht unbedingt
ein Gespräch mit dir geführt werden.
Du fühlst dich dazu in der Lage?
Dann solltest du mit dem Arzt oder der Ärztin sprechen.
Ein Versuch kann gut sein.