freiheitsentzug.info

5.6 Was passiert vor dem Familien-Gericht?

Du sollst in ein Haus mit geschlossener Unter-Bringung.
Dann hast du nicht mehr alle Freiheiten.
Freiheit ist aber ein Grund-Recht.
Darum braucht es einen Antrag beim Familien-Gericht.

Den Antrag können stellen:
- deine Eltern
- dein Vormund
oder ein Ergänzungs-Pfleger.
In dem Antrag muss genau stehen,
warum das für dich wichtig ist.

Das Familien-Gericht muss dem Antrag zustimmen.

Am Familien-Gericht arbeiten Richter.
Sie müssen mit dir selber sprechen.
Sie müssen dich fragen,
was du davon hältst.
Hier kannst du auch andere Ideen vorschlagen.

Du musst nicht alleine zum Gericht.
Du bist noch nicht 15 Jahre alt.
Dann kannst du jemanden mitnehmen.
Es sollte ein Mensch sein,
zu dem du viel Vertrauen hast.

Du bist über 15 Jahre alt.
Dann kannst du selbst einen Rechtsanwalt beauftragen.
Es gibt dann einen Termin vor dem Gericht.
Zu dem Termin musst du hin.
Hier darfst du selber sprechen.
 

Wenn du nicht sprechen darfst,
dann ist das ein großer Fehler in dem Termin.
Dazu wird gesagt: Das ist ein Fehler im Verfahren.
Dagegen kannst du dich beschweren.
Das machst du beim Ober-Landes-Gericht.
In der Beschwerde kannst du deine Meinung sagen.
 

Und das Gericht muss dir erklären,
wie es weiter geht.

 

Auch wenn Kinder erst 3 bis 4 Jahre alt sind,
ist ein Gespräch vor dem Gericht wichtig.
Das Kind soll angehört werden.
 

Ein Kind von 14 Jahren muss zwingend angehört werden.
Auch muss mit dem Kind gesprochen werden.
Nur eine Beobachtung des Kindes reicht nicht aus.
Auch ein Gutachten reicht nicht aus.
 

Vor dem Gericht müssen auch deine Eltern sprechen dürfen.
Deine Eltern haben kein Sorge-Recht.
Ein Vormund entscheidet dann für dich.
Trotzdem müssen deine Eltern reden dürfen.

Das Gericht muss viel Fragen beantworten.
So zum Beispiel:
Kann dir eine Unter-Bringung helfen?
Ist eine Unter-Bringung jetzt wirklich erforderlich?
Kann damit eine Gefahr für Dich
oder andere verhindert werden?

Alle Fragen werden mit „ja“ beantwortet.
Die Antworten werden gut erklärt.
Dann entscheidet das Gericht:
dein Recht auf Freiheit darf verletzt werden.
Dann kann es freiheits-entziehende Maßnahmen geben.
Oder es gibt eine geschlossene Unter-Bringung.

Du hast Menschen, die sich um dich kümmern.
Sie haben dann das Sorge-Recht.
Sie dürfen eine Einrichtung suchen.
Sie dürfen sich auch für eine Einrichtung entscheiden.
Die Einrichtung ist dann das Haus,
in dem du leben wirst.
Aber diese Entscheidung darf nur für 6 Monate gelten.
Danach muss das Familien-Gericht neu entscheiden.

Die Gefahr ist besonders groß.
Es kann eine große Gefahr für dich geben.
Dann kannst du in ein Kranken-Haus gebracht werden.
Hier kann es zur Verletzung deiner Freiheit kommen.
Ohne Erlaubnis vom Gericht darf das aber nicht sein.
Also muss das Gericht sofort gefragt werden.
Gegen die Entscheidung vom Gericht
kannst du dich beschweren.
Das machst du vor dem Ober-Landes-Gericht.
Dafür solltest du dir Hilfe suchen.