

6.1 Verfahrens-Beistand

Ein Verfahrens-Beistand ist ein anderer Mensch.
Das ist oft ein Sozialpädagoge
oder eine Anwältin.
Du hast einen Termin beim Familien-Gericht.
Darauf solltest du dich vorbereiten.
Schon jetzt hilft dir dabei ein Verfahrens-Beistand.
Dann kommt der Termin.
Bei einem Termin im Familien-Gericht
darfst du mitbestimmen.
Und deine Meinung muss angehört werden.
Das alles darf nicht vergessen werden.
Aber du bist selber nicht gut mit deinen Forderungen.
Also hilft dir ein Verfahrens-Beistand.
Der Termin kommt.
Aber du bist zum Beispiel krank.
Dann geht der Verfahrens-Beistand zum Gericht.
Hier sagt er für dich deine Meinung.

Ganz wichtig!
- Du hast ein Recht auf einen Verfahrens-Beistand.
- Es ist egal, wie alt du bist.
- Du bist 15 Jahre alt oder älter.
Dann kannst du auch einen Anwalt bekommen.
- Du bist mit dem Verfahrens-Beistand nicht zufrieden.
Dann kannst du selber fragen oder schreiben:
„Ich will einen anderen Beistand“.
Das Gericht entscheidet.
Du sollst in eine geschlossene Einrichtung.
Oder es sollen freiheits-entziehende Maßnahmen gemacht werden.
Aber du durftest nicht sprechen.
Dann ist das ein großer Fehler in dem Termin.
Dazu wird gesagt: Das ist ein Fehler im Verfahren.
Dagegen kannst du dich beschweren.
Das machst du beim Ober-Landes-Gericht.
In der Beschwerde kannst du deine Meinung sagen.