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6.1 Verfahrens-Beistand

Ein Verfahrens-Beistand ist ein anderer Mensch.
Das ist oft ein Sozialpädagoge
oder eine Anwältin.

Du hast einen Termin beim Familien-Gericht.
Darauf solltest du dich vorbereiten.
Schon jetzt hilft dir dabei ein Verfahrens-Beistand.

Dann kommt der Termin.
Bei einem Termin im Familien-Gericht
darfst du mitbestimmen.
Und deine Meinung muss angehört werden.
Das alles darf nicht vergessen werden.
Aber du bist selber nicht gut mit deinen Forderungen.
Also hilft dir ein Verfahrens-Beistand.

Der Termin kommt.
Aber du bist zum Beispiel krank.
Dann geht der Verfahrens-Beistand zum Gericht.
Hier sagt er für dich deine Meinung.

 

Ganz wichtig!

  • Du hast ein Recht auf einen Verfahrens-Beistand.
     
  • Es ist egal, wie alt du bist.
     
  • Du bist 15 Jahre alt oder älter.
    Dann kannst du auch einen Anwalt bekommen.
     
  • Du bist mit dem Verfahrens-Beistand nicht zufrieden.
    Dann kannst du selber fragen oder schreiben:
    „Ich will einen anderen Beistand“.

Das Gericht entscheidet.
Du sollst in eine geschlossene Einrichtung.
Oder es sollen freiheits-entziehende Maßnahmen gemacht werden.
Aber du durftest nicht sprechen.
Dann ist das ein großer Fehler in dem Termin.
Dazu wird gesagt: Das ist ein Fehler im Verfahren.
Dagegen kannst du dich beschweren.
Das machst du beim Ober-Landes-Gericht.
In der Beschwerde kannst du deine Meinung sagen.