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7.2 eine Beschwerde einreichen

Das Familien-Gericht entscheidet über dein Leben.
Gegen die Entscheidung kannst du dich beschweren.
Man sagt: Eine Beschwerde einreichen.

Du bist 15 Jahre oder älter.
Dann kannst du die Beschwerde selbst einreichen.

Du bist jünger als 15 Jahre.
Die Beschwerde muss ein anderer Mensch für dich einreichen.
Das kann ein Verfahrens-Beistand machen.
 

Das Familien-Gericht hilft dir die Beschwerde zu schreiben.
In der Beschwerde muss das Akten-Zeichen stehen.
Das steht oft auf dem Brief vom Gericht.
Du musst sagen oder schreiben:
Ich reiche Beschwerde ein.
Und du musst die Beschwerde unterschreiben.

Versuch die Gründe für die Beschwerde zu schreiben.
Mit den Gründen sagst du:
Deshalb finde ich die Entscheidung vom Familien-Gericht falsch.