freiheitsentzug.info

7.3 Wir geht das in der Kinder- und Jugend-Hilfe?

Du lebst in einer Einrichtung der Kinder- und Jugend-Hilfe.
Alle diese Einrichtungen müssen eine besondere Abteilung haben.
Da kannst du dich beschweren.
Frag einen Mitarbeiter in der Einrichtung nach dieser Stelle.
 

In diesen Einrichtungen gibt es besondere Regeln für Beschwerden.
Die Regeln stehen oft in einem Heft.
Das Heft wird Beschwerde-Konzept genannt.
 

Und du kannst auch mitmachen.
Das wird Beteiligung genannt.
Frag nach deinen Möglichkeiten.

In der Einrichtung gibt es aber keine Möglichkeiten.
Dann kannst du eine Ombuds-Stelle anrufen.
Oder du schreibst einen Brief.
Eine Ombuds-Stelle ist eine besondere Stelle.
Sie ist für Beschwerden da.
Und die Stelle hilft beim Streit schlichten.