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7.9 Die Betriebs-Erlaubnis-Behörde informieren

Du lebst in einer Einrichtung der Kinder- und Jugend-Hilfe.
Du willst dich über die Einrichtung beschweren.
Für diese Eirichtung gibt es eine Behörde.
Die Behörde kontrolliert die Einrichtung.
Sie erlaubt den Betrieb.
Und die Behörde kann den Betrieb auch verbieten.
Darum heißt es auch Betriebs-Erlaubnis-Behörde.
Die Behörde ist oft im gleichen Haus wie das Landes-Jugend-Amt.
Hier kannst du dich beschweren.