9.4 Wann darf das Recht auf Besuch trotzdem aufgehoben werden?
Das Recht auf Besuch kann geändert werden.
Das geht aber nur aus besonderen Gründen.
Denn andere Menschen in der Einrichtungen
sollen nicht gestört werden.
Und es darf nicht ganz verboten werden.
Das Familien-Gericht kann auch den Besuch
von bestimmten Menschen verbieten.
Das ist erlaubt,
wenn dir bestimmte Menschen nicht gut tun.
Aber dagegen kannst du dich beschweren.
Die Beschwerde machst du beim Familien-Gericht.
Oder bei der Ombuds-Stelle.