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9.5 Darf ich in meine Akte schauen?

Ein besonderes Gesetz regelt deine Rechte
zu deiner Akte im Kranken-Haus.
Das gilt auch für eine Einrichtung.
Du verlangst die Einsicht in deine Akte.
Dann muss das ohne Aufschub gemacht werden.
Es muss die ganze Akte gezeigt werden.
Aber du darfst die Akte nicht mitnehmen.
Du kannst sie da einsehen,
wo die Akte auch sonst liegt.
Eine Ausnahme dazu gibt es nur mit einem wichtigen Grund.
 

Und das Gesetz erlaubt dir auch Kopien oder ausgedruckte Seiten.
Die darfst du dann mitnehmen.

Und das Gesetz erlaubt dir auch Kopien oder ausgedruckte Seiten.
Die darfst du dann mitnehmen.

Manchmal wird die Akte auch auf eine CD gespeichert.
Die darfst du dann auch mitnehmen.

Dafür können Kosten entstehen.
Das Geld musst du dann bezahlen.
 

Und es gibt noch ein besonderes Gesetz zum Schutz deiner Akte.
Wir sprechen dann von Daten-Schutz.
Du musst nicht mehr in der Einrichtung bleiben.
Dann kannst du die Löschung deiner persönlichen Daten verlangen.
Die Einrichtung muss dann deinen Namen löschen.
Und alle Angeben zu deiner Person.

Die Einrichtung darf nur bestimmte Daten behalten.
Aber dann kann niemand wissen,
dass es deine Akte war.

Manche Einrichtungen sind allerdings zum Aufheben verpflichtet.
Das gilt zum Beispiel für eine Psychiatrie.
Eine Psychiatrie ist ein spezielles Kranken-Haus.
Hier werden Menschen behandelt,
die eine Erkrankung der Nerven haben.
Oder die Erkrankung ist eine Störung der Seele.
Dann darf die Akte erst nach 10 Jahren gelöscht werden.