9.7 Kann ich Widerspruch einlegen?
Du sollst in ein Haus mit geschlossener Unter-Bringung.
Oder es soll freiheits-entziehende Maßnahmen geben.
Dann hast du nicht mehr alle Freiheiten.
Freiheit ist aber ein Grund-Recht.
Darum braucht es einen Antrag
beim Familien-Gericht.
In dem Antrag muss genau stehen,
warum das für dich wichtig ist.
Das Familien-Gericht muss dem Antrag zustimmen.
Du bist mit der Entscheidung vom Gericht nicht einverstanden.
Dann kannst du dich beschweren.
Die Entscheidung muss neu geprüft werden.
Nach der Prüfung kann das Ergebnis sagen:
Die Entscheidung war falsch.
Oder es gab einen Fehler bei der Entscheidung.
Dann wird die Entscheidung zurück genommen.
Oder sie wird geändert.
Und es ist manchmal auch eine einstweilige Anordnung möglich.
Dann wird die Entscheidung sofort zurück genommen.
Das kann also auch ganz schnell gehen.
Du willst eine Beschwerde machen?
Dann hilft dir das Familien-Gericht,
an dem zuerst entschieden wurde.
Die Mitarbeiter in der Geschäfts-Stelle helfen dir.
Sie können dir sagen,
was du am besten schreiben sollst.